Zum Kleingarten gehört eine der Größe des Gartens entsprechende Fläche zur kleingärtnerischen Nutzung. Dies ist im Bundeskleingartengesetz festgelegt und dient dazu, den Bewirtschaftungsmangel in Kleingärten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Gärten ordnungsgemäß genutzt werden.
Das Parken auf unserem Gelände ist untersagt.
Lediglich zum Be- und Entladen ist es erlaubt.
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