Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bewerbungsformular nicht online verfügbar ist.
Der erste Schritt zum Garten, ist der Schritt in unserer Gartenanlage.
Wir freuen uns über jeden, der Interesse daran hat, ein Mitglied unserer Gemeinschaft zu werden.
Leider mussten wir aber schon oft erleben, dass die Entscheidung für einen Kleingarten offenbar wohl doch nicht so richtig durchdacht war.
Um Ihnen und uns Enttäuschungen und unnötige Kosten zu vermeiden, möchten wir hier einige wichtige Punkte aufführen, die sie bei ihrer Entscheidung bedenken sollten.
Ebenso wichtig ist es uns natürlich, dass sie bereit sind, sich in unseren Verein zu integrieren und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen. Ein aktives und attraktives Vereinsleben ist nur möglich, wenn sich möglichst alle daran beteiligen!
Wie ist überhaupt der Ablauf, wenn man einen Kleingarten möchte?
Wenn sie sich noch immer für einen Kleingarten in unserer Anlage interessieren, müssen sie sich mit dem Vorstand unseres Vereins in Verbindung setzen, der ihnen bei der Vermittlung eines Gartens zur Seite stehen wird.
Sollte zur Zeit kein Garten neu verpachtet werden, wird der Vorstand sie auf eine Warteliste setzen und bei Möglichkeit umgehend informieren. Bei mehreren Bewerbern ergibt sich die Position auf der Warteliste aus dem Eingang der Bewerbung. Es werden jedoch auch soziale Gesichtspunkte beachtet (wie z.B. Familien mit Kind).
Damit bei der Übergabe eines Gartens auf einen Nachpächter niemand übervorteilt oder benachteiligt wird, werden die freiwerdenden Gärten vor der Übergabe von unabhängigen Wertermittlern geschätzt. Bei dieser Wertermittlung wird sozusagen jeder Strauch und jeder Busch gezählt und in seiner Qualität begutachtet. Ebenfalls wird begutachtet, ob z.B.: die erforderlichen Mindestflächen (Nutzflächen) an Obst und Gemüse eingehalten werden. All dies führt der Wertermittler in einer Summe zusammen, die für den Garten als "Ablöse" zu zahlen ist. Dabei ist auch zu beachten, dass es unter Umständen zu Auflagen für den Vorpächter kommen kann, z.B. bestimmte Bäume zu entfernen oder der Rückbau der Laube auf die nur erlaubten 24qm. Diese, durch den Wertermittler festgelegte Summe, ist nicht verhandelbar. Anders sieht es hingegen mit dem Wertausgleich für die Laube, deren Einrichtung und Werkzeuge aus. Dies ist direkt mit dem Vorpächter auszuhandeln. Wenn Sie sich mit dem Vorpächter einig geworden sind, wird der Vorstand mit ihnen einen Pachtvertrag unterzeichnen und sie spätestens jetzt auch als Vereinsmitglied aufnehmen.
In einer öffentlichen Kleingartenanlage können sie nur als Vereinsmitglied einen Garten pachten.
Fassen wir also zusammen: Wenn sie sich entschlossen haben einen Kleingarten zu pachten, müssen sie Vereinsmitglied in einem Kleingärtnerverein werden. - Die Neuverpachtung erfolgt immer über den Vorstand!
Welche Kosten kommen auf einen zu.
An einmaligen Kosten erwartet sie die Aufnahmegebühr als Vereinsmitglied, der Wertausgleich für das Grün des Gartens, sowie der Wertausgleich für die festen Einrichtungen wie Laube usw. Wenn sie sich später mit dem Vorpächter einigen sind, können auch die vorhandenen Werkzeuge, Rasenmäher usw. übernommen werden.
An laufenden Kosten müssen sie den Mitgliedsbeitrag für den Verein, zusätzlich den jährlichen Pachtzins, Wasser-, und Stromgeld, eventuelle Umlagen, sowie Versicherungsbeiträge für Lauben und Unfallversicherung einrechnen. Sollten sie jetzt noch zögern, so seien sie beruhigt: Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.