Liebe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Adressverwaltung der Kleingarten Vereine im Landesverband Rheinland der Gartenfreunde,
der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde (LVR) ist mit der erschienen Ausgabe 4/2024 (Herbst) des Kleingarten Magazins aus dem Herausgeberverbund ausgetreten. Somit erhalten Ihre Mitglieder leider künftig unser Kleingarten Magazin nicht mehr als Leistung des LVR im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Damit endet auch der Onlineservice des Verlags für die Adressverwaltung über das Ihnen bekannte Portal. Die Adressverwaltung wird somit zum Ende des Monats geschlossen. Falls Sie letztmalig ihre Mitgliederlisten für den bisherigen Magazinversand herunterladen wollen, haben Sie dazu noch bis zum 30.11.24 Gelegenheit.
Wir bedauern das Ende der Zusammenarbeit in puncto Kleingarten Magazin mit dem LVR nach rund 20 Jahren außerordentlich. Wir fühlen uns Ihrer Organisation und dem Kleingartenwesen aber weiter verbunden. Gerne hätten wir uns auch beim Verbandstag am 23.11. auf Schloss Dyck persönlich aus Ihrem Kreis in dieser Funktion verabschiedet und uns für Ihre Unterstützung bedankt. Der Vorstand des LVR hat unserem Wunsch, am Verbandstag teilzunehmen, jedoch nicht entsprochen.
An dieser Stelle wollen wir aber darauf hinweisen, dass Ihre Mitglieder nicht auf Ihr Kleingarten Magazin, das von erfahrenen Fachberatern gestaltet wird, verzichten müssen. Wir bieten allen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden an, Ihr Kleingarten Magazin zu besonders günstigen Konditionen weiter direkt durch uns zu beziehen. Das Jahresabo beträgt 14,90 Euro für vier Ausgaben. Wahlweise erhältlich als gedrucktes Magazin per Post oder als E-Paper. Bitte geben Sie diese Information an Ihre Mitglieder weiter! Über diesen Link können Sie und Ihre Mitglieder das Kleingarten Magazin direkt bei uns bestellen:
→ Das Kleingartenmagazin abonnieren
Die nächste Ausgabe 1/2025 (Winter) erscheint bereits Ende des Jahres. Wenn Sie die nächste Ausgabe nicht verpassen wollen bitte bis 1.12.2024 jetzt bestellen.
Bleiben Sie dem Kleingarten Magazin auch weiterhin gewogen.
Mit herzlichen Grüßen
Das Team des Kleingarten Magazins
im Verlag mk Medienmanufaktur GmbH
Döllgaststraße 5
D - 86199 Augsburg
Fon 0821 3 44 57 0
info-kg@mk-medienmanufaktur.de
www.kleingartenmagazin.de
Um auch weiterhin Informiert über Tipps rund um den Kleingarten könnt ihr auch,euch beim den
Der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e. V.
unter
https://www.gartenfreunde-rheinland.de/newsletter-anmeldung/
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Vom 05.10.2024 bis zum 12.10.2024
So ab den 01.Oktober darf wieder geschnitten werden
Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Heckenschere müssen dann im Schuppen bleiben.
Erlaubt sind im Frühling und Sommer nur schonende Form- und Pflege-schnitte. Radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern sind verboten
KONTAKT
Kleingartenverein Volkspark e.V Dinslaken
Augustaplatz 20
46537 Dinslaken
📞+49 (0) 2064/31912
✉️ kgvvolkspark@online.de
Büro Zeiten
Am 25.07.2024 fand die diesjährige Begehung durch die Stadt Dinslaken statt.
Da wir keinen öffentlichen Aushang mehr machen dürfen, wollen wir hier einen kleinen Fazit zur Begehung da lassen. Nun dieses Jahr startetet nicht so gut, es war lange kalt und viel zu nass. Hinzu kamen die Schnecken.Uns ist durchaus bewusst, dass man hier nicht 5 x alles neu einsetzt nur um die Schnecken zu füttern. Jedoch ist es ja nicht so das der Tag der Begehung über das ganze Jahr entscheidet. Wir vom Kleingartenverein sind ständig in der Anlage unterwegs, auch um schon vor der Begehung, mit dem einen oder anderen Gärtner zu sprechen.Und man sieht ja was die einzelnen Gärtner so im Jahr machen.
Zur Begehung: diese war durchweg eigentlich sehr positiv, und wir haben viele Gärten wo man sieht, dass Ihr mit viel Liebe euren Garten bewirtschaftet. Die Liste der Mängel ist dieses Jahr wieder weniger geworden. Im Jahr 2022 waren es noch 86 Gärten die wir anschreiben mussten. Dieses Jahr schon nur 42 Gärten.
Darunter dieses Jahr:
3x Fristgerechte Kündigungen zum 30.09.2024
3x Abmahnungen Bewirtschaftungsmängel nach Bundeskleingartengesetz
13x 1 Mahnung Bewirtschaftungsmängel nach Bundeskleingartengesetz
23x Mängelschreiben hier fallen unter anderen Plegerückstand,Nutzfäche an
Wir möchten uns bei allen Gärtner bedanken, die trotz des schlechten Jahres Ihren Garten in einem guten Zustand halten.
Danke:
Mit Freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Hier findet ihr alle Informationen und Neuigkeiten rund um Aktuelles im Kontext von Kleingarten. Von Tipps zur Gartenpflege bis hin zu aktuellen Veranstaltungen und Projekten - wir halten euch auf dem Laufenden.
Düsseldorf, 15. Juli 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits im Info-Schreiben 05/2024 haben wir über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem KVD und der angedachten Gründung eines neuen Versicherungsdienstleisters berichtet. Der größte Teil der Landesverbände, so auch der Landesverband Rhein land der Gartenfreunde e. V., haben inzwischen die Kündigung der Gruppenverträge mit dem KVD zum 31.12.2024 ausgesprochen und eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten. Das bedeutet, dass alle Versicherungen, die im Rahmen der Gruppenversicherungsver träge mit dem KVD und ihnen und ihren Mitgliedern abgeschlossen wurden, zum 31.12.2024 enden werden. Konkret sind das die folgenden Versicherungen: • FED-Laubenversicherung, • Familien-Unfall-Versicherung (nebst Anhang zur Kollektiv- Unfallversicherung), • Dienstwagenkasko-Versicherung und die • Vereinshaftpflicht-Versicherung1.
Wir möchten Sie bitten, ihre Mitglieder über diese Änderung zu in formieren.
1 Im Falle der Vereinshaftpflicht-Versicherung war und ist der Beitrag im Beitrag zum Landesverband inkludiert.
Wie wird es nun weitergehen?
Selbstverständlich hat sich der Landesverband darum bemüht, eine gute Nachfolgelösung zu fin den. Wir sind davon überzeugt, dass uns dies auch gelungen ist.
Aus KVD wird LKV.
Die oben angesprochenen Landesverbände haben bereits im Frühjahr eine neue Gesellschaft ge gründet, die das bisherige Versicherungsangebot zu gleichen Bedingungen und vor allem gleichen Beiträgen auch zukünftig garantieren wird. Der Name der neuen Versicherung lautet LKV Landes verbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH, kurz LKV genannt. Der Sitz der neuen Gesell schaft befindet sich in Köln, so dass auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit gegeben sein wird. hier zum Weiterlesen
01.Mai 2024 ab 11:00 Uhr KGV Volkspark
Maifest im KGV Volkspark Im Jahr 2024 wird das Maifest wieder im Volkspark stattfinden und Besucher aus der Umgebung anlocken.Um das Frühlingserwachen zu feiern. Kommen Sie vorbei und genießen Sie die fröhliche Atmosphäre des Maifests im KGV Volkspark Dinslaken
Für unser Mitglieder. Hier geht's zur Helferliste
INFORMATIONSBLATT JUNGPFLANZENANZUCHT
Was wird vorgezogen?
Neben vielen Pflanzen, die wie Spinat, Möhren, Rote Bete, Erbsen, Bohnen direkt im Garten ausgesät werden, gibt es auch solche, die in einer Vorkultur angezogen und dann als Jungpflanzen in den Garten gesetzt werden können. Das betrifft die meisten Salate, viele Kohlgewächse, Gurken, Kürbis und sogar Zwiebeln. Sehr feine Samen von Pflanzen wie Oregano oder Thymian werden nicht gerne einfach in den Garten gestreut. Schließlich gibt es Auberginen, Paprika. Tomaten und Basilikum, wärmeliebende und frostempfindliche Pflanzen, die vorgezogen werden müssen, wenn sie in unserem Klima Ernte bringen sollen.
Kulturbeginn
Im heizbaren Gewächshaus beginnt die Arbeit in der zweiten Februar- hälfte. Als erste Kulturen pflanzen wir Kopfsalat, Kohlrabi und Rettiche. Gesät werden Bündelrettiche, Radieschen und Kresse. Jungpflanzen Anzucht. In Schalen werden Kopfsalat und Frühgemüsearten ausgesät sowie Sommerblumen, die eine längere Vorkultur benötigen. Auch hier gilt, wie beim Frühbeet: Bei Sonnenschein und stärkerer Erwärmung reichlich lüften. Dadurch wachsen die Pflanzen gesund heran. Gegossen werden braucht nur sehr selten
03.03.2024 um 11:00 Uhr
Die Jahres-Hauptversammlung ist ein wichtiger Termin, bei dem wir über die aktuellen Entwicklungen und Pläne für das kommende Jahr informieren.
Einladung und alles weiter bitte auf weiter Lese gehen
Vom 02.03.2024 bis zum 09.03.2024
Wer die nächsten Wochen für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat noch bis Ende Februar Zeit.
Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Heckenschere müssen dann im Schuppen bleiben.
Erlaubt sind im Frühling und Sommer nur schonende Form- und Pflege-schnitte. Radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern sind verboten
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